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Sanierungsförderung bis zu 9.000,- € für Fenster- und Türentausch

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Die neue Bundesförderung/Sanierungsförderung ab dem 1. Januar 2024

Das Ministerium für Klimaschutz (Bundesförderung) fördert Ihre Sanierungsprojekte mit einem attraktiven Sanierungsbonus. Je nach Umfang der Maßnahmen kann dieser Bonus für Ihr Eigenheim bis zu 42.000 EUR erreichen. Für Fenster und Türen sind es bis zu 9.000,- EURO. Dies entlastet nicht nur Ihre Finanzen, sondern trägt auch zum Schutz unseres Klimas bei.

In älteren Gebäuden sind Wände, Fenster, Türen und Dächer oft undicht oder schlecht isoliert. Das führt nicht nur zu einem unangenehmen Wohnklima, sondern belastet auch die Energiekosten. Wenn Sie planen, hier Verbesserungen vorzunehmen, bietet sich nun eine ausgezeichnete Gelegenheit.

Was wird Gefördert?

Sanierungsförderung Einfamilien-, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser

Zur Förderung qualifizieren sich Gebäude, die älter als 15 Jahre sind.

Eine Förderung erhalten umfangreiche Sanierungsarbeiten, die entweder den klimaaktiv-Standard oder einen vergleichbar hohen Standard erfüllen, sowie Teilrenovierungen, die den Heizwärmebedarf um mindestens 40 % senken.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Fördermittel für die Sanierung einzelner Bauteile zu beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass für jeden Standort und jedes Kalenderjahr im Rahmen der Förderaktion 2023/2024 nur ein Förderantrag gestellt werden darf.

Wer bekommt eine SanierungsFörderung?

Die Fördermittel für den Sanierungsbonus stehen exklusiv für private Einzelpersonen zur Verfügung. Anträge auf Förderung können von (Mit-)Eigentümern, Bauberechtigten oder Mietern eines Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses gestellt werden.

Sanierungsförderung Mehrgeschossiger Wohnbau

Gefördert werden thermische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die bei der Antragsstellung mehr als 15 Jahre alt sind (gemäß Datum der Baugenehmigung) und die vor der Sanierung über mindestens drei separate Wohneinheiten verfügen.

Es ist wichtig zu beachten, dass ausschließlich die Kosten für Maßnahmen an bereits bestehenden Gebäudeteilen förderfähig sind.

Kosten für Neubau, Anbau, Erweiterungen von Häusern sowie der Abriss und Neubau von Gebäudeteilen qualifizieren sich nicht für eine Förderung.

Wer bekommt eine Sanierungsförderung?

Für umfassende Sanierungsprojekte sind ausschließlich im Grundbuch eingetragene Gebäudeeigentümer berechtigt, Förderanträge zu stellen. Bei Maßnahmen, die sich auf einzelne Bauteile beziehen, können nur private Wohnungseigentümer oder Mieter, die die Sanierungskosten selbst übernehmen, einen Antrag auf Förderung einreichen.

Zudem wird eine Sanierungsförderung ausschließlich für Gebäude gewährt, die sich auf dem Gebiet des Inlands befinden.

Wie kann ich mein Projekt fördern lassen und das Geld zurück bekommen?

Die Möglichkeit zur Einreichung von Förderanträgen beginnt am 03.01.2024 und ist bis zum 31.12.2024 oder bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Budgetmittel offen.

Anträge können nur über die Website www.umweltfoerderung.at eingereicht werden. Es ist erforderlich, dass der Online-Antrag vollständig und inklusive aller notwendigen Unterlagen eingereicht wird.

Im Anschluss an eine erfolgreiche Prüfung des Projekts wird der Antrag der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Freigabe vorgelegt. Nach der Genehmigung erhalten die Antragsteller einen Fördervertrag, der die voraussichtliche Fördersumme ausweist.

Die finale Feststellung der Förderberechtigung und die exakte Berechnung der Fördersumme erfolgen jedoch erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und Einreichung der abschließenden Abrechnungsbelege.